RS UVS Wien 2004/08/30 03/P/34/7142/2002

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Veröffentlicht am 30.08.2004
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Rechtssatz

Eine allein medikamentenbedingte Fahruntauglichkeit ist ausschließlich nach § 58 Abs 1 StVO 1960 zu beurteilen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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