RS UVS Wien 2004/08/31 03/P/34/9120/2002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.08.2004
beobachten
merken
Rechtssatz

Schließt nach § 48 Abs 1 lit e MEG nur die leicht erkennbare Unrichtigkeit eines geeichten Messgerätes dessen gültige Eichung aus, kann letztere durch eine nicht leicht erkennbare Unrichtigkeit des Messgerätes nicht berührt werden.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten