RS UVS Wien 2004/09/07 05/K/34/8698/2003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.09.2004
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Rechtssatz

Wer kraft genereller Norm von der in einer Kurzparkzone geltenden Parkzeitbeschränkung ausgenommen ist, wie etwa bei Vornahme einer Ladetätigkeit in einer Ladezone oder bei Einsatzfahrzeugen, unterliegt keiner Parkometergebühr.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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