RS UVS Oberösterreich 2004/09/07 VwSen-109894/5/Br/Da

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Veröffentlicht am 07.09.2004
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Rechtssatz

Rechtsgüterabwägung beim Einsteigenlassen von Kindern in den Schulbus in der Busbucht: Hiebei handelt es sich um kein Halten, sondern um ein Anhalten. Nichtbefolgung der Weisung zum Wegfahren ist nicht strafbar, da die Sicherheit für Kinder höher zu bewerten ist als eine allenfalls kurzfristige Behinderung der Flüssigkeit des Verkehrs.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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