RS UVS Wien 2004/09/07 05/K/34/8698/2003

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Veröffentlicht am 07.09.2004
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Rechtssatz

Das bloße Vorweisen einer Ausnahmegenehmigung nach § 45 StVO 1960 kann die (pauschale) Entrichtung der Wiener Parkometerabgabe durch das Anbringen der hiefür vorgesehenen Kontrolleinrichtung (hier: Einlegetafel gemäß Anlage VIII der Verordnung der Wiener Landesregierung LGBl für Wien Nr. 53/1995) nicht ersetzen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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