RS UVS Kärnten 2004/10/19 KUVS-1931/4/2004

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Veröffentlicht am 19.10.2004
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Rechtssatz

Der Hinweis des Anzeigers auf seinen Beruf (?Ich bin Gendarmeriebeamter") ist nicht ausreichend, um eindeutig erkennen zu können, dass sich der Anzeiger in Dienst gestellt hat. (Einstellung des Verfahrens)

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In-Dienst-Stellung, Dienstausweis vorzeigen, Gendarmeriebeamter stellt sich in Dienst, Amtshandlung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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