Der Hinweis des Anzeigers auf seinen Beruf (?Ich bin Gendarmeriebeamter") ist nicht ausreichend, um eindeutig erkennen zu können, dass sich der Anzeiger in Dienst gestellt hat. (Einstellung des Verfahrens)
Schlagworte In-Dienst-Stellung, Dienstausweis vorzeigen, Gendarmeriebeamter stellt sich in Dienst, Amtshandlung