RS UVS Wien 2004/10/20 03/P/34/3251/2002

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Veröffentlicht am 20.10.2004
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Rechtssatz

Das Ergebnis einer Alkomatuntersuchungen der Atemluft ist nach dem Gesetz verbindlich, soweit der Alkomat den Alkoholgehalt der Atemluft ?entsprechend" anzeigt.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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