RS UVS Oberösterreich 2004/10/20 VwSen-520704/7/Br/Da

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Veröffentlicht am 20.10.2004
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Rechtssatz

Die Kombination einer Beeinträchtigung durch Alkohol (1,75 Promille) und Cannabis indiziert eine Verkehrsunzuverlässigkeit über das gesetzliche Mindestausmaß hinaus (Verurteilung nach Verkehrsunfall mit drei Schwerverletzten). Wegen der bisheriger Unauffälligkeit und dem in der Zwischenzeit (glaubhaft) gemachten Sinneswandel scheint die Reduzierung des FS-Entzugs von einem Jahr auf sieben Monate gerechtfertigt.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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