RS UVS Wien 2004/10/20 03/P/34/3251/2002

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Veröffentlicht am 20.10.2004
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Rechtssatz

Jede ?entsprechende Anzeige" eines gemessenen Atemalkoholgehaltes im Sinne des § 5 Abs 3 StVO 1960 setzt eine ?entsprechende Messung" voraus. Welche Messung und Anzeige ?entspricht", ergibt sich aus den Eichvorschriften.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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