RS UVS Wien 2004/10/20 03/P/34/3251/2002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.2004
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Rechtssatz

Einem Kfz-Lenker ist zuzumuten, beim Alkoholgenuss so sorgfältig vorzugehen, dass er ein dem Gesetz entsprechendes, außerhalb der Verkehrsfehlergrenzen eines Alkomaten liegendes Messergebnis jederzeit und mit einem jeden den Eichvorschriften entsprechenden Gerät erreichen kann.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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