Wurden die Berufungswerber durch Anschlag in der Gemeinde ordnungsgemäß geladen, so verlieren sie als Nachbarn iSd § 75 Abs. 2 AVG ihre Parteistellung, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung ? im Gegenstand fand die Verhandlung am 13.4.2004 statt ? Einwendungen erheben (§ 42 Abs. 1 AVG). Solche Einwendungen müssen nicht nur rechtzeitig, sondern auch zulässig sein.