Ein Antrag eines Beschuldigten auf (neuerliche) Zustellung einer Strafverfügung stellt sich als ein Parteienbegehren dar, das auf das Treffen einer nur den Gang des Verwaltungsverfahrens regelnden unanfechtbaren Verfahrensanordnung, nämlich entweder der (neuerlichen) faktischen Zustellung der Sendung oder deren Unterbleiben, abzielt.