RS UVS Wien 2004/11/09 03/M/34/3330/2004

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Veröffentlicht am 09.11.2004
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Rechtssatz

Ein Antrag eines Beschuldigten auf (neuerliche) Zustellung einer Strafverfügung stellt sich als ein Parteienbegehren dar, das auf das Treffen einer nur den Gang des Verwaltungsverfahrens regelnden unanfechtbaren Verfahrensanordnung, nämlich entweder der (neuerlichen) faktischen Zustellung der Sendung oder deren Unterbleiben, abzielt.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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