RS UVS Wien 2004/11/25 04/G/34/7584/2003

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Veröffentlicht am 25.11.2004
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Rechtssatz

Die im § 6 Abs 1 GütbefG normierten Beschränkungen der zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern verwendeten Kraftfahrzeugen dienen - zusammen mit der Verpflichtung zum Mitführen bzw. zur Aushändigung einer beglaubigten Abschrift der Konzessionsurkunde (Abs 2 und 3) sowie des Kraftfahrzeugmiet- und Lenkerbeschäftigungsvertrags (Abs 4) - dazu, den Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeausübung möglichst rasch und bereits an Ort und Stelle zu ermöglichen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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