RS UVS Wien 2004/11/25 04/G/34/7584/2003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.11.2004
beobachten
merken
Rechtssatz

Unter der ?gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern" in § 6 Abs 1 GütbefG wird daher nur die durch Beförderungsunternehmen erfolgende gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs (die konzessionspflichtige Güterbeförderung), nicht (auch) die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern in der Form des Werkverkehrs, verstanden.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten