RS UVS Wien 2004/11/26 03/P/34/7284/2004

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.2004
beobachten
merken
Rechtssatz

Die Angabe des Verantwortlichen einer Taxibetreiberfirma, er könne allfällige, außerhalb der bezahlten 40 Wochenstunden getätigte ?Privatfahrten" seiner im Angestelltenverhältnis stehenden Lenker nicht ausschließen, obwohl dies anhand eines Vergleichs von abgeliefertem Fuhrlohn zu Tageskilometerständen feststellbar wäre, widerspricht der allgemeinen Lebenserfahrung.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten