RS UVS Oberösterreich 2004/12/07 VwSen-420394/46/Gf/Sta

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Veröffentlicht am 07.12.2004
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Rechtssatz

Die Absperrung der Wasserzufuhr zur Sprinkleranlage des im Eigentum der Gemeinde stehenden Stadions durch Organe des Bezirkshauptmannes wird als überschießend und insoweit rechtswidrig festgestellt.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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