RS UVS Wien 2004/12/10 03/P/34/5433/2004

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Veröffentlicht am 10.12.2004
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Rechtssatz

Das (vorsätzliche) Lenken eines Kfz ohne jegliche Lenkberechtigung begründet selbst dann erhebliches Verschulden, wenn der Lenker seine gerade im Krankenhaus liegende Lebensgefährtin besuchen wollte.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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