RS UVS Vorarlberg 2004/12/13 1-170/04

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Veröffentlicht am 13.12.2004
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Rechtssatz

Auf ein abgeleitetes Assoziationsrecht iS von Art 7 Assoziationsratsbeschluss Nr 1/80 können sich nur Ehegatten und Kinder, nicht aber Eltern berufen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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