Bei einem Überholvorgang mit Fahrstreifenwechsel auf die Gegenfahrbahn hat die für ein gefahrloses Überholen erforderliche Sichtweite über die eigentliche Überholstrecke (die Weglänge, welche vom Anfang bis zum Ende des Überholvorganges zurückgelegt wird) hinaus auch noch jene Strecke davor zu umfassen, welche von einem Gegenverkehr während des Überholzeitraumes durchfahren wird.