RS UVS Kärnten 2005/01/21 KUVS-1271/2/2004

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Veröffentlicht am 21.01.2005
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Rechtssatz

Die Aufforderung des Beschuldigten als Zulassungsbesitzer eines Kraftfahrzeuges und handelsrechtlichem Geschäftsführer eines Transportunternehmens an einen Fahrer nicht zu überladen und dies im ?Anstellungsvertrag" zu unterzeichnen, ist nicht geeignet, um ein wirksames Kontrollsystem hinsichtlich der Einhaltung der Beladevorschriften darzulegen.

Schlagworte
Normadressat, Zulassungsbesitzer als Normadressat, wirksames Kontrollsystem, Beladevorschriften, Fahrer, Überladung eines Kfz
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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