Die Überprüfungspflicht hinsichtlich des Vorhandenseins einer gültigen Begutachtungsplakette trifft allein den Lenker eines Kraftfahrzeuges und enthebt ihn auch eine Kontrolle durch den Fahrzeughalter nicht von dieser Pflicht.
Schlagworte Begutachtungsplakette, gültige Begutachtungsplakette, Pflichten des Fahrzeuglenkers, Fahrzeuglenkerpflichten von Inbetriebnahme eines Kfz