RS UVS Oberösterreich 2005/01/31 VwSen-520822/4/Br/Wü

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Veröffentlicht am 31.01.2005
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Rechtssatz

Ein Sicherheitsabstand von 0,14 Sekunden (5m) bei einer Fahrgeschwindigkeit vom 160 km/h rechtfertigt insbesondere auf dicht befahrener Autobahn einen Führerscheinentzug für vier Monate und eine Nachschulung.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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