Auch wenn der Berufungswerber der Auffassung ist, noch fahrtauglich zu sein, so hat er sich einer Atemluftkontrolle zu unterziehen, damit festgestellt werden kann, ob er tatsächlich durch Alkohol beeinträchtigt ist oder nicht.
Schlagworte Alkohol, Alkomat, Verweigerung des Alkotests, Alkotestverweigerung, Fahrtauglichkeit