RS UVS Kärnten 2005/02/08 KUVS-2434/4/2004

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Veröffentlicht am 08.02.2005
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Rechtssatz

Auch wenn der Berufungswerber der Auffassung ist, noch fahrtauglich zu sein, so hat er sich einer Atemluftkontrolle zu unterziehen, damit festgestellt werden kann, ob er tatsächlich durch Alkohol beeinträchtigt ist oder nicht.

Schlagworte
Alkohol, Alkomat, Verweigerung des Alkotests, Alkotestverweigerung, Fahrtauglichkeit
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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