RS UVS Wien 2005/02/22 FSG/18/3050/2004

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Veröffentlicht am 22.02.2005
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Rechtssatz

Sollten im Einzelfall begründete Zweifel an der Fähigkeit eines mündigen, insulinpflichtigen Diabetikers bestehen, die Gefahren, die beim Lenken eines Kfz auftreten können, zu erkennen und sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten (Stichwort:

Blutzuckerselbstkontrolle vor jedem Fahrtantritt, rasch resorbierbare Kohlenhydrate in Reichweite der Lenkvorrichtung des Kfz), wäre neben dem internistischen, allenfalls auch ein psychologisches oder psychiatrisches Gutachten einzuholen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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