RS UVS Kärnten 2005/02/22 KUVS-568-569/14/2004

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Veröffentlicht am 22.02.2005
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Rechtssatz

Der Beschuldigte hat das vom Polizisten abgegebene Anhaltezeichen missachtet, wenn er das Fahrzeug zwar zum Stillstand gebracht hat, aber anschließend sofort rückwärts vom Anhalteort weggefahren ist.

Die Polizisten sind berechtigt, den Beschuldigten zur Feststellung einer vermuteten Alkoholbeeinträchtigung zu einer amtsärztlichen Untersuchung zu bringen, wenn er vier erfolglose Beatmungsversuche damit begründet, dass er aus gesundheitlichen Gründen (Herzleiden) dazu nicht in der  Lage ist.

Schlagworte
Anhaltezeichen missachten, Wegfahren vom Anhalteort, Alkohol, Alkotest, Alkotest und Gesundheitsprobleme, Amtsarzt, medizinischer Verweigerungsgrund, gesundheitlicher Verweigerungsgrund
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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