RS UVS Kärnten 2005/03/21 KUVS-401/15/2004

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.03.2005
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Rechtssatz

Wird der Beschuldigte gegen das Organ der Straßenaufsicht im Zuge des Verfahrens zum Alkomatentest handgreiflich und verletzte das Organ der Straßenaufsicht, so dass ?Pfefferspray" zum Einsatz gebracht wurde und der Beschuldigte auch akustisch die Durchführung des Alkotestes ablehnte, so ist von einer Verweigerung des Alkotests auszugehen.

Schlagworte
Alkohol, Alkomat, Alkomatentest, Tätigkeit, Alkotestverweigerung, Organ der Straßenaufsicht, Tätlichkeit gegen das Organ der Straßenaufsicht
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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