RS UVS Oberösterreich 2005/03/21 VwSen-520902/2/Br/Wü

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Veröffentlicht am 21.03.2005
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Rechtssatz

Ein Alkoholisierungsgrad von 0,82 mg/l und ein Abkommen von der Fahrbahn bilden keine Wertungstatsachen die ein Abgehen von der Entzugsdauer nach § 26 Abs.2 FSG (4 Monate) zwingend macht. Es liegt darin keine Wertungstatsache nach § 7 FSG.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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