RS UVS Kärnten 2005/03/31 KUVS-1388/2/2004

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Veröffentlicht am 31.03.2005
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Erteilt der Zulassungsbesitzer zwar eine richtige Lenkerauskunft, diese allerdings verspätet, so ändert das nichts an der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit.

Schlagworte
Lenkerauskunft, verspätete Lenkerauskunft, Zulassungsbesitzer
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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