RS UVS Kärnten 2005/04/04 KUVS-2086/7/2004

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.04.2005
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Rechtssatz

Wird die Beschuldigte zum Alkotest aufgefordert, erklärt sie, ?warum soll ich, ich bin ja nicht rauschig" und in der Folge ins Schlafzimmer ging, Schlaftabletten zu sich nahm und zu Bett ging, so ist aus diesem Verhalten von einer Alkotestverweigerung auszugehen.

Schlagworte
Alkotest, Alkotestverweigerung, Schlaftabletten, zu Bett gehen, Alkotestaufforderung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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