Die Hinderung eines im Kraftfahrlinienverkehr eingesetzten Reisebusses an der Einreise nach Österreich bei der Grenzkontrolle (weil der Fahrplan nicht eingehalten wurde) ist gesetzwidrig. Dafür fehlt jede rechtliche Grundlage.
Schlagworte Grenzkontrolle, Zurückweisung, Hinderung an der Einreise