RS UVS Burgenland 2005/04/05 HG1/02/04073

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.04.2005
beobachten
merken
Rechtssatz

Die Hinderung eines im Kraftfahrlinienverkehr eingesetzten Reisebusses an der Einreise nach Österreich bei der Grenzkontrolle (weil der Fahrplan nicht eingehalten wurde) ist gesetzwidrig. Dafür fehlt jede rechtliche Grundlage.

Schlagworte
Grenzkontrolle, Zurückweisung, Hinderung an der Einreise
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten