RS UVS Burgenland 2005/04/11 047/02/04007

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.04.2005
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Rechtssatz

Der Eintrag ?5SL? (Hinweis auf 5 Sicherheitsleistungen, die von Passagieren eines Reisebusses, der vom Beschwerdeführer gelenkt wurde, eingehoben wurde) neben dem Einreisestempel im Reisepass ist rechtswidrig, da hiefür keine Befugnis des Grenzkontrollorgans existiert.

Schlagworte
Zurückweisung, Grenzkontrolle, Sicherheitsverwaltung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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