Als Rodung iS des ForstG ist auch eine Begrünung zwischen Bäumen rund um eine Bewirtschaftungshütte, welche mit Edelgehölzen aufgeforstet wurde, zu qualifizieren, weil eine Rodung eine Fällung nicht voraussetzt und kann ? insbesondere unter Bedachtnahme darauf, dass diese Begrünungsmaßnahmen unmittelbar angrenzend an die Hütte durchgeführt wurde ? davon ausgegangen werden, dass dadurch auch diese Fläche zu anderen Zwecken als zur Waldkultur verwendet wurde.