Der Beschuldigte als Straßenaufsichtsorgan iSd § 97 Abs. 4 StVO ist dann berechtigt
einem ?Sondertransport" ein Linksabbiegen zu einer Tankstelle entgegen dem angebrachten Verkehrszeichen ?Einbiegen nach links verboten" zu ermöglichen, wenn er als Warnzeichen blaues Licht oder Schallzeichen aktiviert hat.