RS UVS Kärnten 2005/04/25 KUVS-2510/11/2004

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Veröffentlicht am 25.04.2005
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Rechtssatz

Wer mit einem KFZ die Tauernautobahn A-10, somit eine Mautstrecke benützt, ohne die geschuldete zeitabhängige Maut (Vignette) ordnungsgemäß entrichtet zu haben, ist verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich.

Schlagworte
Maut, Mautstrecke, zeitabhängige Maut, Vignette
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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