RS UVS Kärnten 2005/04/29 KUVS-2437/4/2004

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Veröffentlicht am 29.04.2005
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Rechtssatz

Wird von der ersten Instanz im Bereich des Vorhaltes der Nichtentrichtung der fahrleistungsabhängigen Maut es unterlassen, dem Berufungswerber die Eigenschaft als Kraftfahrzeuglenker vorzuhalten, so ist dem Konkretisierungsgebot nicht entsprochen. (Einstellung des Verfahrens)

Schlagworte
Maut, Mautgebühr, Nichtentrichtung der Mautgebühr, Vorhalt, Kraftfahrzeuglenker, Konkretisierungsgebot
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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