RS UVS Oberösterreich 2005/08/11 VwSen-160696/9/Br/Sta

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.08.2005
beobachten
merken
Rechtssatz

Die Verbindung einer Fahrt zum Arbeitsplatz zwecks einer dort beabsichtigten Vorführung eines Fahrzeuges gegenüber einem Käufer, entledigt diese Fahrt nicht des Charakters der Probefahrt.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten