RS UVS Oberösterreich 2006/06/22 VwSen-161388/5/Br/Ps

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Veröffentlicht am 22.06.2006
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Rechtssatz

Im Falle einer von hinten erfolgten Lasermessung bedarf es der vor Ort erstellten Standaufzeichnungen zur Nachvollziehbarkeit der Messung. Widrigenfalls einer Nachprüfungsmöglichkeit jede Grundlage entzogen wird.

Schlagworte
Datendokumentation, Handaufzeichnungen
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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