Die bloße Aufforderung die Atemluft auf Alkoholgehalt, untersuchen zu lassen, bildet keinen Akt der Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, da es dem Betroffenen freisteht, einer solchen Aufforderungen nicht nachzukommen.
Schlagworte bloße, Aufforderung, kein, Akt, unmittelbarer, Befehls- und Zwangsgewalt