RS UVS Burgenland 2007/02/19 002/13/06168

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.02.2007
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Rechtssatz

Der Geltungsbereich einer 50 km/h ? Beschränkung wird nicht dadurch erweitert, dass eine im Anschluss verordnete 30 km/h ? Beschränkung innerhalb eines Baustellenbereiches nicht kundgemacht wird.

Schlagworte
Geltungsbereich, Verordnung, erweitert, kundgemacht, Kundmachung, Geschwindigkeitsbeschränkung im Baustellenbereich, gestaffelte Geschwindigkeitsbeschränkung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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