RS UVS Steiermark 2007/04/27 30.3-4/2007

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Veröffentlicht am 27.04.2007
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Rechtssatz

Für die Verwirklichung einer Anstandsverletzung nach § 2 Abs 1 StLSG reicht es aus, wenn gegenüber Polizeibeamten die Worte "Schleichts euch" gebraucht werden. Eine zusätzliche Beschimpfung von amtshandelnden Beamten mit "Wichser" und "Kasperl" verschärft daher nur die strafbare Handlung.

Schlagworte
Anstandsverletzung Polizeibeamte
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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