Für die Verwirklichung einer Anstandsverletzung nach § 2 Abs 1 StLSG reicht es aus, wenn gegenüber Polizeibeamten die Worte "Schleichts euch" gebraucht werden. Eine zusätzliche Beschimpfung von amtshandelnden Beamten mit "Wichser" und "Kasperl" verschärft daher nur die strafbare Handlung.