RS UVS Oberösterreich 2007/05/07 VwSen-521556/15/Br/Bb/Ps

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Veröffentlicht am 07.05.2007
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Rechtssatz

Abweisung eines Antrags auf Austausch eines Nicht-EWR-Führerscheins für die Klasse B wegen vermuteter Fälschung der Dokumente. Eine Mitteilung der Botschaft macht jedoch die Echtheit der Dokumente glaubhaft.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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