RS UVS Oberösterreich 2007/07/02 VwSen-521657/4/Br/Ps

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Veröffentlicht am 02.07.2007
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Rechtssatz

Eine anonyme Anzeige, dass ein 83-jähriger auf einem Parkplatz sein Auto nicht mehr gefunden hätte bzw. hat, reicht für einen Aufforderungsbescheid nach § 24 Abs. 4 FSG nicht aus. Problematik der Vernaderung, die der Willkür Tür und Tor öffnen würde.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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