RS UVS Vorarlberg 2007/07/06 301-024/07

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.07.2007
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Rechtssatz

Der Meistbietende des ersten Versteigerungsverfahrens hat in den Verfahren betreffend die Erteilung von Bietergenehmigungen für das zweite Versteigerungsverfahren an andere Personen keine Parteistellung.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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