RS UVS Niederösterreich 2008/01/23 Senat-FR-08-0010

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Veröffentlicht am 23.01.2008
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Rechtssatz

In einem Verfahren betreffend Schubhaft ist in Bezug auf die Annahme eines Sicherungsbedarfes aus Überlegungen zu dem den strafgerichtlichen Verurteilungen zu Grunde liegenden Fehlverhalten allein nichts zu gewinnen.

Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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