RS UVS Burgenland 2008/04/24 002/14/08070

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.2008
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Rechtssatz

Wenn ein Lenker infolge eines Schleudermanövers auf die linke Fahrbahnseite gerät, liegt keine Übertretung nach § 7 Abs. 2 StVO vor.

Schlagworte
Schleudermanöver, linke Fahrbahnseite
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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