Ein ungarischer Führerschein, der auf einer ungarischen Lenkberechtigung beruht, die während der Dauer der Entziehung einer österreichischen Lenkberechtigung wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit erteilt wurde, darf ohne bezughabendes österreichisches Lenkverbot nicht von der Polizei abgenommen werden (im Geltungsbereich der 11. FSG-Novelle).