RechtssatzDas Lenken eines Kraftfahrzeuges mit Vorlage eines Führerscheines der Republik Paraguay, der bis 07.06.2008 gültig war, ist nicht zulässig, wenn der Berufungswerber im vorangegangenen Jahr seinen Hauptwohnsitz in Österreich hatte.
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Zuletzt aktualisiert am
19.11.2008