RS UVS Tirol 2008/11/05 2008/25/3229-1

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Veröffentlicht am 05.11.2008
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Rechtssatz

Das vereinfachte Verfahren nach § 50 AWG 2002 ist ebenso konzipiert wie das vereinfachte Verfahren nach § 359b GewO 1994. Insoferne finden die Grundsätze über die Parteistellung, wie sie der Verfassungsgerichtshof und der Verwaltungsgerichtshof entwickelt haben, auch auf das vereinfachte Verfahren nach § 50 AWG 2002 Anwendung. Der Nachbar hat, soweit er nicht präkludiert ist, jedenfalls zu der Frage, ob die Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren vorliegen, Parteistellung. Um diese beschränkte Parteistellung wirksam durchzusetzen ist der gemäß § 50 AWG 2002 ergehende Feststellungsbescheid dem Nachbarn zuzustellen.

Schlagworte
Das, vereinfachte, Verfahren, nach, § 50 AWG ist, ebenso, konzipiert, wie, das vereinfachte, Verfahren, nach, § 359b GewO 1994, Insoferne, finden, die, Grundsätze, über, die, Parteistellung, wie, sie, der, Verfassungsgerichtshof, und, der, Verwaltungsgerichtshof, entwickelt, haben, auch, auf, das, vereinfachte, Verfahren, nach, § 50 AWG 2002, Anwendung
Zuletzt aktualisiert am
19.11.2008
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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