RS UVS Vorarlberg 2009/01/20 1-886/08

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.01.2009
beobachten
merken
Rechtssatz

Zum Tatvorwurf einer Übertretung nach § 58 Abs 3 StVO gehört auch die Anführung des Sachverhaltes iSd Z 1 oder Z 2 dieser Bestimmung.

Zuletzt aktualisiert am
28.01.2009
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten