RS OGH 1919/04/29 Präs575/18

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Veröffentlicht am 29.04.1919
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Rechtssatz

Die Einleitung des Offenbarungseides nach § 47 Abs 2 EO ist auch nach erfolglos gebliebener Sicherungsexekution, insbesondere zugunsten einer Steuerforderung (Kriegsgewinnsteuer), zulässig.

Entscheidungstexte
  • Präs 575/18
    Entscheidungstext OGH 29.04.1919 Präs 575/18
    Judikatenbuch Nr 2 neu = SZ 1/99
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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